Zweite Zwischenbilanz zur Petition gegen «Madame Etoile» und der Beanstandung von «Jeder Rappen zählt»

Im Post vom 5. Januar 2013 berichtete das kritikasterblog über den Start einer Petition zur Absetzung der Horoskop-Sendung «Madame Etoile» und der Einreichung einer Beanstandung bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz betreffend die Sendungen im Rahmen Spendensammlungsaktion «Jeder Rappen zählt»; im Post vom 21. Januar 2013 veröffentlichte das kritikasterblog eine erste Zwischenbilanz. Mittlerweile haben beide Vorstösse ihr jeweiliges (Zwischen-)Ziel erreicht.

Petition gegen «Madame Etoile» erreicht das Unterschriftenziel

Am 28. Januar twitterte David Herzog das Erreichen des Unterschriftenziels von 1000 Unterschriften.

Wie es in der Petition heisst, wird Petitionär Andreas Kyriacou nun SRF-Direktor Rudolf Matter über den Verlauf der Petition in Kenntnis setzen und ihn auffordern, «die Sendung mit ‹Madame Etoile› unverzüglich einzustellen und generell darauf zu verzichten, in Sendungen den RTVG-Bildungsauftrag mit der Propagiererung von Aberglauben zu unterlaufen» {Activism 2013}.

Für den Fall, dass für die Begründung der Petition weiteres Beweismaterial für die Verquickung von Unterhaltung und Esoterik beim SRF benötigt würde, sei an dieser Stelle auf den jüngsten Schlussbericht der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz verwiesen. In der beanstandeten Sendung vom 31. Dezember 2012 «prophezeite die Kartenlegerin der Zuhörerin, dass sie 2013 vielleicht für kurze Zeit ins Spital müsse, dass ihr jedoch im Jahr 2014 möglicherweise ein langer Aufenthalt im Krankenhaus bevorstehe» {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013a}. In ihrer Antwort anerkannte Heidi Hungerer, publizistische Leiterin von Radio SRF 1, dass mit der beanstandeten Sendung «eine Grenze überschritten [wurde], weil während der ganzen Unterhaltungs-Sendung diese Art der Prognostik natürlich [sic!] weder kritisch hinterfragt noch über sie informiert» worden sei {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013a}. Allerdings beharrt Frau Hungerer – mit Unterstützung von Ombudsmann Achille Casanova – darauf, dass Wahrsagerei auch weiterhin sehr wohl ein Thema für Radio SRF 1 sein könne {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013a}.

Wenig überzeugender Schlussbericht zur Beanstandung von «Jeder Rappen zählt»

Mittlerweile liegt auch der Schlussbericht zu der von Philippe Wampfler {2012} eingereichten Beanstandung von «Jeder Rappen zählt» vor.

Philippe Wampfler {2013} fasst die wesentlichen Argumente von Robert Ruckstuhl, Programmleiter Radio SRF, wie folgt zusammen:

  1. JRZ trage zur Meinungsbildung über «menschliche Notlagen in aller Welt» bei.
  2. Die Glückskette verteile die Gelder an Hilfswerke weiter, diese würden deshalb nicht konkurrenziert.
  3. Sendungen zu Sammelaktionen der Glückskette gehörten seit Jahrzehnten zum Programm von SRF, JRZ thematisiert eine «‹vergessene› Katastrophe».
  4. Schleichwerbung könne nicht vorliegen, weil weder eine Gewinnorientierung vorliege, noch eine Einflussnahme auf die redaktionelle Selektion der Spenderinnen und Spender vorgenommen werden könne, die im Programm genannt werden.

Diese Argumentation überzeugt nicht. Herr Ruckstuhl behauptet, dass eine Konkurrenzierung von Hilfswerken durch «Jeder Rappen zählt» ausgeschlossen sei, da die Glückskette selbst keine Hilfsprojekte durchführe, sondern die gesammelten Gelder an jene Hilfswerke weiterleite, deren Projekte bei der Glückskette eingereicht und von dieser gutgeheissen worden sind {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013b}. Dabei unterschlägt Herr Ruckstuhl allerdings, dass Hilfswerke, deren Projekte – aus welchen Gründen auch immer – nicht von der Glückskette akkreditiert worden sind, ausgerechnet in der ertragsreichen Vorweihnachtszeit in ihrem Wettbewerb um Aufmerksamkeit und knappe, d.h. nicht unerschöpfliche, Spendenbudgets sehr wohl konkurrenziert werden.

Mit dem Hinweis, dass «Jeder Rappen zählt» in der Tradition der Spendenaufrufe nach aktuellen Katastrophen stehe und dass eine Sendung wie  «Jeder Rappen zählt» deshalb unter dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) zulässig sei, unterschlägt Herr Ruckstuhl, dass – wie bereits im Post vom 21. Januar 2013 erwähnt – gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) explizit nur «kurze [eigene Hervorhebung] Spendenaufrufe für gemeinnützige Organisationen» nicht als Werbung gelten. In der Annahme, dass ein sechstägiger Spendenaufruf nicht als kurz qualifiziert werden kann, folgt e contrario aus Art. 11 Abs. 1 Bst. d RTVV, dass «Jeder Rappen zählt» als Werbung gilt. Eine sechstägige Dauerwerbesendung wie «Jeder Rappen zählt» ist aber gemäss Art. 11 Abs. 2 RTVG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Bst. RTVV nicht zulässig, da «Werbespots […] höchstens 15 Prozent der täglichen Sendezeit und höchstens zwölf Minuten innerhalb einer natürlichen vollen Stunde beanspruchen» dürfen. Zudem verletzt «Jeder Rappen zählt» voraussichtlich auch Bestimmungen zur Erkennbarkeit der Werbung in Art. 12 Abs. 1 Bst. RTVV und zur Einfügung der Werbung in Art. 18 Abs. 1 Bst. RTVV.

Und die Behauptung von Herrn Ruckstuhl, dass die Auswahl der am Sender genannten Spender ausschliesslich nach journalistischen Kriterien getroffen werde {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013b}, wird selbst durch den Ombudsmann erheblich in Frage gestellt. Dieser hält nämlich in seiner Stellungnahme fest, dass «zu den journalistischen Kriterien […] auch die Höhe der Spende selber» gehöre und dass eine Firma oder eine Institution, die einen fünfstelligen Betrag spende, «sicher auf eine durchaus willkommene Erwähnung am Radio und Fernsehen zählen» könne {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013b}.

Für eine Beschwerde bei der unabhängigen Beschwerdeinstanz nach Art. 94 ff. RTVG sucht Herr Wampfler noch 20 Mitstreiter.

Quellenverzeichnis

Activism (2013). SRF soll Scharlataneriepropaganda beenden. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://www.activism.com/de_CH/petition/srf-soll-scharlataneriepropaganda-beenden/41559.

Ombudsstelle SRG Deutschschweiz (2013b). Schlussbericht zur Beanstandung von «Jeder Rappen zählt». Abgerufen am 4. Februar 2013 von https://phwampfler.files.wordpress.com/2013/02/jrz-entscheid-ombudsstelle.pdf.

Ombudsstelle SRG Deutschschweiz (2013a). Kartenlegerin auf Radio SRF 1 in der Silvesternacht – Sendeverantwortliche entschuldigt sich. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://www.srgd.ch/ueber-uns/ombudsstelle/beanstandungen/detail/news/2013/01/31/27870-kartenlegerin-auf-radio-srf-1-in-der-silvesternacht-sendeverantwortliche-entschuldigt-sich/.

Wampfler, P. (2013). JRZ: Entscheid der Ombudsstelle. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2013/02/04/jrz-entscheid-der-ombudsstelle/.

Wampfler, P. (2012). JRZ: Beanstandung bei der Ombudsstelle von SRF. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2012/12/23/jrz-beanstandung-bei-der-ombudsstelle-von-srf/.

Zwischenbilanz der Petition gegen «Madame Etoile» und der Beanstandung von «Jeder Rappen zählt»

Im Post vom 5. Januar 2013 berichtete das kritikasterblog über den Start einer Petition zur Absetzung der Horoskop-Sendung «Madame Etoile» und über die Einreichung einer Beanstandung bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz betreffend die Sendungen im Rahmen Spendensammlungsaktion «Jeder Rappen zählt». Seither sind einige Wochen ins Land gezogen und es ist Zeit für eine kurze Zwischenbilanz.

Grosses Medienecho der Petition gegen «Madame Etoile»

Im Post vom 17. Januar 2013 fasst Andreas Kyriacou {2013}, Initiant der Petition zur Absetzung der Horoskop-Sendung «Madame Etoile», die Entstehungsgeschichte und das bisherige – grosse und überwiegend zustimmende – Medienecho zusammen: Neben den nationalen Tageszeitungen von den 20 Minuten über den Tages-Anzeiger bis zur NZZ berichteten auch die Süddeutsche Zeitung und das Deutschlandradio Kultur über die Petition zur Absetzung der Horoskop-Sendung; sogar die Katholische Internationale Presseagentur und die evangelikale Website jesus.ch – freidenkerischen Anliegen normalerweise nicht besonders aufgeschlossen – äussern sich überraschend positiv. Bezeichnenderweise hat das SRF bis anhin nicht über die laufende Petition berichtet.

Bis heute ist die Petition von 839 Personen unterzeichnet worden, d.h. bis zur Einreichung fehlen noch 161 Unterschriften.

Entwicklungen im Zusammenhang mit der Beanstandung von «Jeder Rappen zählt»

Die schriftliche Orientierung über die Ergebnisse der Abklärungen und der Art der Erledigung durch die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz (kurz: Ombudsstelle) steht 29 Tage nach der Einreichung der Beanstandung durch Philippe Wampfler noch aus. In den Medien kam es – zwar ohne direkte Bezugnahme zur hängigen Beanstandung – zu kritischen Berichten: So ging Dominik Feusi {2013} in der Basler Zeitung ebenfalls auf die ordnungspolitisch bedenklichen Auswirkungen der enormen Medienpräsenz der Glückskette in der spendenertragsreichen Vorweihnachtszeit und die mangelnde Kostentransparenz der SRG ein. Zudem wies Feusi {2013} auf eine «mitenand»-Sendung hin, welche die Zuschauer in Bezug auf die fehlende Zewo-Zertifizierung der Glückskette in die Irre führte; ausserdem steht gemäss des Artikels Ende Januar eine Sitzung der Präsidenten der grossen Hilfswerke an, an der unter anderem die «Verbandelung zwischen SRF, Glückskette und Zewo […] Thema sein wird».

Im Hinblick auf die anstehende Beantwortung von Wampflers Beanstandung, lohnt es sich, sich frühere Beanstandungen und deren Erledigung durch die Ombudsstelle anzuschauen.

In einer ersten Beanstandung vom 7. Dezember 2009 – noch vor der Austrahlung der ersten Sendung –  forderte der Beanstandende  (1) die Offenlegung der vollständigen Produktionskosten und die Kosten aller beteiligten Bundesbetriebe und dem Bund zugehörenden Unternehmen, (2) die Offenlegung der Kostenträgerschaft und (3) die zukünftige Gleichbehandlung von nicht mit der Glückskette assoziierten Hilfswerken {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2009}. In ihrer Antwort vom 22. Dezember 2009 führte die Ombudsstelle {2009} aus, dass sie aufgrund von Art. 91 Abs. 3 Bst. a Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) Beanstandungen von noch nicht ausgestrahlte Sendungen nicht behandeln könne {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2009}. Im Übrigen wies die Ombudsstelle {2009} darauf hin, dass die Beanstandung kein taugliches Beanstandungsobjekt gemäss Art. 91 Abs. 3 Bst. a RTVG enthalte.

In einer zweiten Beanstandung vom 22. Dezember 2009 wurde – wie auch in Wampflers Beanstandung – unter anderem moniert, dass es nicht Aufgabe des Schweizer Fernsehens sei, eine Sendung wie «Jeder Rappen zählt» durchzuführen {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2010}. In ihrer Antwort vom 15. Januar 2010 zeigte sich die Ombudsstelle {2010} überzeugt, dass Art. 11 Abs. 1 Bst. d Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) – welche kurze Spendenaufrufe für gemeinnützige Organisationen erlaubt, sofern eine Gegenleistung an den Veranstalter höchstens die Produktionskosten deckt – eine genügende gesetzliche Grundlage darstelle.

Im Hinblick auf die von Philippe Wampfler {2012a, 2012b} eingereichte Beanstandung bedeutet das, dass die Erfolgschancen durchaus intakt sind. Formell sollte die Beanstandung zulässig sein, da die von Wampfler beanstandete (unbezahlte) Schleichwerbung im Rahmen von «Jeder Rappen zählt» ein taugliches Beanstandungsobjekt i.S.v. Art. 91 Abs. 3 Bst. a (RTVG) darstellt, das in die Zuständigkeit der Ombudsstelle fällt {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2009}.1 Zudem äusserte die Ombudsstelle {2009, 2010} bereits in ihren Antworten vom 22. Dezember 2009 und vom 15. Januar 2010 ihr grundsätzliches Verständnis für die in diesen Beanstandung vorgebrachten Kritikpunkten. Sollte sich die Rechtfertigung der Ombudsstelle erneut auf Art. 11 Abs. 1 Bst. d (RTVV) abstützen, wäre es m.E. wohl angebracht über die überdehnte Auslegung von «kurzen Spendenaufrufen» zu diskutieren.

Gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG muss die die Ombudsstelle spätestens nach 40 Tagen, also bis zum 1. Februar 2013, den Beteiligten schriftlich über die Ergebnisse ihrer Abklärungen und die Art der Erledigung der Beanstandung berichten. Bis dahin wünsche ich viel Vergnügen mit dem Carte-Blanche-Beitrag von «Heinz de Specht» bei «Jeder Rappen zählt» vom 16. Dezember 2011.

Fussnoten

1 Sollte die Ombudsstelle jedoch zum Schluss kommen, dass es sich bei «Jeder Rappen zählt» um bezahlte Schleichwerbung handelt, müsste sie sich unzuständig erklären und die Beanstandung an das gemäss Art. 86 RTVG zuständige Bundesamt für Kommunikation überweisen.

Quellenverzeichnis

Feusi, D. (2013). Die Glückskette im Vorteil. Abgerufen am 21. Januar 2013 von http://bazonline.ch/schweiz/standard/Die-Glueckskette-im-Vorteil-/story/12725683.

Kyriacou, A. (2013). Zunehmende Vorbehalte gegen Astrologiewerbung auf SRF. Abgerufen am 21. Januar 2013 von http://kyriacou.ch/2013/01/zunehmende-vorbehalte-gegen-astrologiewerbung-auf-srf/.

Ombudsstelle SRG Deutschschweiz (2010). Beanstandung gegen Spendeaktion «Jeder Rappen zählt» auf SF zwei und DRS 3 als unbegründet erachtet. Abgerufen am 21. Januar 2013 von http://www.srgd.ch/ueber-uns/ombudsstelle/beanstandungen/detail/news/2010/01/15/475-beanstandung-gegen-spendeaktion-jeder-rappen-zaehlt-auf-sf-zwei-und-drs-3-als-unbegruendet-e/.

Ombudsstelle SRG Deutschschweiz (2009). Aufsichtsbeschwerde gegen das Projekt «Jeder Rappen zählt» – Kein Fall für die Ombudsstelle. Abgerufen am 21. Januar 2013 von http://www.srgd.ch/ueber-uns/ombudsstelle/beanstandungen/detail/news/2009/12/22/453-aufsichtsbeschwerde-gegen-das-projekt-jeder-rappen-zaehlt-kein-fall-fuer-die-ombudsstelle/.

Wampfler, P. (2012b). JRZ: Verlauf der Beschwerde bei der Ombudsstelle. Abgerufen am 21. Januar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2012/12/29/jrz-verlauf-der-beschwerde-bei-der-ombudsstelle/.

Wampfler, P. (2012a). JRZ: Beanstandung bei der Ombudsstelle von SRF. Abgerufen am 21. Januar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2012/12/23/jrz-beanstandung-bei-der-ombudsstelle-von-srf/.

Gehören «Madame Etoile» und «Jeder Rappen zählt» zum Service Public?

SRF, SRF 1, SRF zwei, SRF info, Radio SRF 1, Radio SRF 2 Kultur, Radio SRF 3, Radio SRF 4 Kultur, Radio SRF Virus, Radio SRF Musikwelle

Die neue Markenwelt von SRF {Quelle: SRF}

Der Abschluss des Projekts «Medienkonvergenz und Wirtschaftlichkeit» der SRG SSR am 16. Dezember 2012 führte – erwartungsgemäss – zu erheblicher Kritik an den Umbenennungen der Sender: auf Facebook formierte sich die Gruppe «SRF 3 – wir wollen DRS3 zurück», auf zahlreichen Blogs (z.B. hier und hier), in den Kommentarspalten der Zeitungen (z.B. hier und hier) sowie in ungezählten Tweets (z.B. hier und hier) kritisierten die Zuhörer und Zuschauer die forcierte Konvergenz von Radio und Fernsehen.

Ungleich interessanter als die voraussichtlich ausbleibende Reaktion auf die Kritik am x-ten Rebranding sind die Antworten auf zwei kürzlich eingereichte Eingaben: die Petition zur Absetzung der Horoskop-Sendung «Madame Etoile» und die Beschwerde gegen die Spendenaktionssendung «Jeder Rappen zählt».

«Madame Etoile» als gebührenfinanzierte Scharlataneriepropaganda

In Reaktion auf das von Radio SRF 3 als «Highlight» angepriesene «Jahreshoroskop 2013» twitterte Denis Simonet am 1. Januar 2013:

Kann mal bitte jemand diese gutgläubige Menschen ausnutzenden und verarschenden Abzocker-Eso-Sendungen verbieten?

Am 3. Januar 2013 hat Andreas Kyriacou, Präsident der Zürcher Freidenker, eine Petition gestartet, welche die Absetzung von Monica Kisslings zweiwöchentlicher Horoskop-Sendung «Madame Etoile» fordert.1 In dieser von grossem Medienecho begleiteten und durch zahlreiche Tweets (#esoEktomie) befeuerten Petition kritisiert Kyriacou – zu Recht wie ich meine – die von Frau Kissling präsentierte Sendung als Scharlataneriepropaganda, die nicht mit dem in Art. 93 der Bundesverfassung (BV) i.V.m. Art. 24 Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) festgehaltenen Programmauftrag zu vereinbaren ist {Kyriacou 2013}; zudem sieht die Petition die Sendung als Schleichwerbung für die private Unternehmung von Frau Kissling (Impuls Beratung Monica Kissling). Aus ordnungspolitischer Sicht ist zudem stossend, dass Frau Kissling durch ihre Sendung durch SRF gebührenfinanziert jene Bekanntheit erhält, die ihrer privaten Firma die Einnahmen garantiert {Feusi 2013}.

Die ordnungspolitische Bedenklichkeit von «Jeder Rappen zählt»

Bereits seit 2010 stört sich Philippe Wampfler an der von den öffentlich-rechtlichen Medien jährlich veranstalteten Sammelaktion «Jeder Rappen zählt» (JRZ) {Wampfler 2010a, 2010b, 2010c}. In seinem ersten Post weist Wampfler {2010a} auf die ordnungspolitische Bedenklichkeit der «Jeder Rappen zählt»-Sammelaktion hin: Durch die permanente Präsenz von JRZ in den öffentlich-rechtlichen Medien und der Berichterstattung in den privaten Medien ist es für private Sammelaktionen schwierig, während JRZ zu Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit zu gelangen – der Werbedruck steigt {Bachmann2012}. Die übermächtige Konkurrenz durch «Jeder Rappen zählt» ist für private Sammelaktionen umso verheerender, als dass JRZ während der besonders ertragreichen Vorweihnachtszeit stattfindet {Wampfler 2012a}. Zudem wird «Jeder Rappen zählt» eine mangelhafte Kosten- und Verteilungstransparenz vorgeworfen {Glaus und Rafi 2011}; darüberhinaus wird der narzisstische Rahmen der Sammelaktion – insbesondere durch öffentlichkeitswirksame Spenden von «Prominenten» und Unternehmen – kritisiert {Wampfler 2012a}.

Am 23. Dezember 2012 schliesslich hat Wampfler {2012a} in einem Post seine Beschwerde an die Ombudsstelle der SRG zusammengefasst. Seiner – überzeugenden – Ansicht zufolge sollte angesichts der generellen Umstrittenheit der staatlichen Medienfinanzierung der Programmauftrag in Art. 93 BV i.V.m. Art. 24 RTVG eng ausgelegt werden. In seiner Beschwerde an die Ombudsstelle hält Wampfler {2012a, 2012b} fest:

  • Erstens entspricht die Aktion und die damit verbundenen Sendungen Wampfler zufolge nicht dem Auftrag von SRF gemäss Art. 93 BV i.V.m. Art. 24 RTVG. Die Hauptfunktion, Spenden für ein Hilfsprojekt zu sammeln ist nicht Aufgabe von SRF. Problematisch erscheint ihm das insbesondere, weil hier ein staatlich finanzierte Akteur mit starker medialer Präsenz Hilfswerke und NGOs konkurrenziert, die in Hilfsprojekten langjährige Erfahrung haben.
  • Zweitens ermöglicht die Sendung Privaten und Unternehmen, sich über Spenden zu profilieren. Dabei handelt es sich in Wampflers Ansicht nach klar um Schleichwerbung und unterschwellige Werbung, die gemäss Art. 10 Abs. 2 RTVG untersagt sind.

Inzwischen wurde Wampfler {2012b} der Eingang der Beschwerde bestätigt, materiell ist aber noch nichts entschieden.

Fussnoten

1 Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Linus Schöpfer {2012} bereits am 28. Oktober 2012 in einem Artikel des Tages Anzeigers auf die Fragwürdigkeit einer Horoskop-Sendung auf einem öffentlich-rechtlichen Sender hinwies.

Quellenverzeichnis

Bachmann, M. (2012). «Jeder Rappen zählt»: Hilfswerke im Abseits. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://www.marcbachmann.ch/schweizer-hilfswerke-leiden-unter-%E2%80%9Ejeder-rappen-zahlt/.

Feusi, D. (2013). Astrologie: Petition gegen die Sternenwetterfee von SRF 3. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://www.ordnungspolitik.ch/2013/01/04/astrologie-petition-gegen-die-sternenwetterfee-von-srf-3/.

Glaus, D. und Rafi, R. (2011). Es zählt doch nicht jeder Rappen. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/artikel-detailseiten/?newsid=200810.

Kyriacou, A. (2013). SRF soll Scharlataneriepropaganda beenden. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://www.activism.com/de_CH/petition/srf-soll-scharlataneriepropaganda-beenden/41559.

Schöpfer, L. (2012). Radio Vollmond. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/diverses/Radio-Vollmond/story/13163978.

Wampfler, P. (2012b). JRZ: Verlauf der Beschwerde bei der Ombudsstelle. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2012/12/29/jrz-verlauf-der-beschwerde-bei-der-ombudsstelle/.

Wampfler, P. (2012a). JRZ: Beanstandung bei der Ombudsstelle von SRF. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2012/12/23/jrz-beanstandung-bei-der-ombudsstelle-von-srf/.

Wampfler, P. (2010c). Kotzen, motzen, helfen – eine Reprise. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2010/12/23/kotzen-motzen-helfen-eine-reprise/.

Wampfler, P. (2010b). Noch einmal JRZ – «Fundraising» und «Gegenaktion». Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2010/12/14/noch-einmal-jrz-%C2%BBfundraising%C2%AB%C2%A0und-%C2%BBgegenaktion%C2%AB/.

Wampfler, P. (2010a). Die Obszönität des Helfens – Warum «Jeder Rappen zählt» zum Kotzen ist. Abgerufen am 4. Januar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2010/12/12/die-obszonitat-des-helfens-warum-%C2%BBjeder-rappen-zahlt%C2%AB-zum-kotzen-ist/.