In seiner Kolumne vom 16. Juni 2012 kritisiert Pentti Aellig die im Rahmen des Entlastungsprogramms ESH3 vorgeschlagenen stereotypen Sparmassnahmen und die ebenso stereotypen Reaktionen der Leserbriefschreiberschaft und der Sonderinteressenvertreter; weiter stellt Aellig fest, dass im Jahre 2011 4082 Voll- und Teilzeitbeschäftigte beim Kanton beschäftigt waren und mutmasst, dass dieselben Dienstleistungen auch von einer um 10 Prozent reduzierten Verwaltung erbracht werden könnten, was zu Einsparungen in der Höhe von 50 Millionen Franken führen würde {Aellig, 2012}.
Die Kritik am «Sparprogramm», das bei Lichte besehen nichts spart, sondern bestenfalls das Wachstum des Defizits etwas verlangsamt, ist sicherlich berechtigt und auch die Feststellung, dass der Verwaltungsapparat im Vergleich zu anderen Kantonen aufgebläht ist, ist zutreffend1. In der ganzen Diskussion um Wirtschaftslage, Defizite, Sparprogramme etc. werden aber geflissentlich die Augen verschlossen vor der wohl grössten Bedrohung des Kantons: der Schaffhauser Kantonalbank.
Staatsgarantie mit Steuerbefreiung
Die Schaffhauser Kantonalbank geniesst aufgrund des Gesetzes über die Schaffhauser Kantonalbank eine umfassende Staatsgarantie {Art. 4 Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank}; als selbständige Anstalt kantonalen öffentlichen Rechts {Art. 1 Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank} kommt die Kantonalbank zudem in den Genuss einer Steuerbefreiung {für den Bund: Art. 56 Bst. b Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; für den Kanton: Art. 62 Bst. b Gesetz über die direkten Steuern}.
Kosten für den Kanton
Müsste der Kanton Schaffhausen als Garant einspringen – was angesichts der imminenten Risiken2 wahrscheinlicher ist als auch schon – würde dies seine Mittel bei weitem übersteigen: Die Bilanzsumme der Schaffhauser Kantonalbank beträgt 4937 Millionen Franken {SHKB, 2012a, 1}, das (in Zukunft schwindende) Eigenkapital des Kantons Schaffhausen nur gerade 188 Millionen Franken {Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, 2012a, C150}.
Die Staatsgarantie erzeugt allerdings nicht erst im Konkursfall Lasten für den Kanton. Schon allein durch die Gewährung einer Sicherheit übernimmt der Kanton Eventualverbindlichkeiten, die das Rating und somit die Refinanzierungsmöglichkeiten und -kosten beeinflussen können {Piazza, 2010}.
Die Steuerbefreiung schliesslich führt dazu, dass dem Kanton Steuern entgehen: Für das Jahr 2006 wären dem Kanton Schaffhausen bei einer Steuerpflicht seiner Kantonalbank beachtliche 13.9 Millionen Franken zugeflossen {KPMG, 2007, 20}.3
Wettbewerbsverzerrung
Die Staatsgarantie – die von den Schaffhauser Kantonalbank wenig zurückhaltend beworben wird {SHKB, 2012b} – ist ein wettbewerbsverzerrender Vorteil, da Kunden suggeriert wird, dass das Geld bei der Schaffhauser Kantonalbank «sicherer» sei als bei anderen Banken, die nicht auf eine derartige Garantie zählen können.4 Zudem verzerrt eine Staatsgarantie den Wettbewerb auch durch zu tiefe Finanzierungskosten der begünstigten Bank und die explizite Staatsgarantie kann – wie die implizite Staatsgarantie bei too-big-to-fail-Banken – zu einem moral hazard führen.
Staatliche Garantien wirken sich aber nicht nur auf die Risiken der begünstigten Banken aus, sondern auch auf die Risikowahl ihrer Konkurrenz. Sowohl theoretische Überlegungen als auch empirische Evidenz deuten darauf hin, dass die kleineren Konkurrenten von too-big-to-fail-Banken ihren Wettbewerbsnachteil durch das Eingehen höherer Risiken zu kompensieren trachten {Birchler et al., 2010, 16 m.w.H.}.
Da die klassischen Performance-Kennzahlen (ROE, RAROC, cost/income ratio) auf dem Gewinn nach Steuern basieren, führt die Steuerbefreiung der Kantonalbank einerseits zu einem bedeutenden rechnerischen Vorteil und andererseits zu einer Erschwerung des Performance-Vergleichs {KPMG, 2007, 25}.
Was tun? Und warum wurde nichts getan?
Angesichts der Bedrohung, die durch das Damoklesschwert eines Staatgarantiefalls ausgeht, und angesichts der negativen Auswirkungen, die von der Gewährung einer Staatsgarantie ausgehen, fragt sich der geneigte Leser: Was tun? Und warum wurde nichts getan?
Diese Fragen sollen in einem nächsten Blog beantwortet werden – es sei denn die Beiträge der investigativen Tagespresse kämen diesem Unterfangen zuvor.
Fussnoten
1 Im Kanton Schaffhausen kommen 84.8 Angestellte der öffentlichen Hand auf 1000 Berufstätige, im viel effizienteren Kanton Zug sind es nur 55.5 {BADAC, 2012}. Im Entlastungsprogramm ESH3 wird übrigens als Massnahme 73 die BADAC-Beteiligung gekündigt, womit derartige Vergleiche in Zukunft wohl nicht mehr möglich sein werden – gespart werden mit dieser Massnahme sagenhafte 2000 Franken {Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, 2012b, 19}.
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2 Die traditionell stark im Retailgeschäft tätigen Kantonalbanken wären vom Platzen der Immobilienblase oder einer Konjunkturabkühlung besonders stark betroffen {«Kantonalbanken leben gefährlich»}.
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3 Diese Zahl ist aber cum grano salis zu nehmen: (1) war das Jahr 2006 ein ausgezeichnetes Geschäftsjahr der Schaffhauser Kantonalbank {KPMG, 2007, 24}; (2) solange der Kanton Alleineigentümer der Kantonalbank ist, spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob ihm der Gewinn in Form von Ausschüttungen oder in Form von Steuern zufliesst {KPMG, 2007, 20}; (3) wenn sich die Steuereinnahmen des Kantons erhöhen, reduzieren sich möglicherweise die Auszahlungen aus dem NFA; (4) hinzu kämen aber der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent {Art. 196 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer} und für die Sitzgemeinde die Gemeindesteuer {Art. 193 ff. Gesetz über die direkten Steuern}.
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4 Die Diskussion der «Sicherheit» von Bankkonti in Zeiten des fractional-reserve banking soll nicht hier vertieft werden.
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Quellenverzeichnis
Aellig, P. (2012). Der USM-Haller-Kanton. Schaffhauser Nachrichten, 151(138), S. 19. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.aellig.ch/?p=234.
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BADAC (2012). Zentralverwaltungsquote (NOGA 2008): VZS p. 1000 Berufstätige. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.badac.ch/db/db.php?abs=canton_x&code=Cs3.12eN08MATIC&annee=max&arg=&lang=De.
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Birchler, U., Festl-Pell, D., Hegglin, R. und Nyborg, I. (2010). Faktische Staatsgarantie für Grossbanken: Gutachten erstellt im Auftrag der SP Schweiz. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.bf.uzh.ch/pdf/UZH-Schlussbericht_Faktische-Staatsgarantie-fuer-Grossbanken_2010-07-08.pdf.
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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.admin.ch/ch/d/sr/6/642.11.de.pdf.
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Gesetz über die direkten Steuern vom 20. März 2000. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_6/641.100.pdf.
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Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank vom 31. Januar 1983. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_9/951.100.pdf.
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Kantonalbanken leben gefährlich. Finanz und Wirtschaft, 85(24), S. 5. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://epaper.fuw.ch/front/download_singlepage/19818.
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KPMG (2007). Wenn alle Kantonalbanken Steuern bezahlen würden…. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.presseportal.ch/de/showbin.htx?id=100007134&type=document&action=download&attname=3GzD_Kantonalbanken_DES.pdf.
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Piazza, D. (2010). Was soll die Staatsgarantie kosten?. Finanz und Wirtschaft, 84(58), S. 21. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://blog.hslu.ch/ifz/files/2010/08/Was-darf-die-Staatsgarantie-kosten.pdf.
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Regierungsrat des Kantons Schaffhausen (2012a). Geschäftsbericht Kanton Schaffhausen 2011. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/Finanzverwaltung/GB_2011.pdf.
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Regierungsrat des Kantons Schaffhausen (2012b). Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Entlastung des Staatshaushaltes (ESH3). Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente_nicht_im_Formularpool/Regierung/Vorlagen/2012/2012-054.pdf.
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SHKB (2012a). Auszug aus dem Geschäftsbericht. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.shkb.ch/assets/div_downloads/2012_03_19_Handout_Zahlen.pdf.
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SHKB (2012b). Staatsgarantie & Einlegerschutz. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.shkb.ch/staatsgarantie-einlegerschutz/.
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