Unsichtbare Schaffhauser Attraktionen

Mit monatlich mehr als 75 Millionen Besuchern und über 74 Millionen Erfahrungsberichten {TripAdvisor 2013c} zu über 114.000 Destinationen und mehr als 235.000 Sehenswürdigkeiten und Attraktionen {TripAdvisor 2013a} ist TripAdvisor die weltweit grösste Reiseinformationsplattform {TripAdvisor 2013c}. Für viele, insbesondere für die internet-affine Touristengeneration, ist TripAdvisor die erste Adresse bei der Reiseplanung: Anhand der von Besuchern verfassten Bewertungen wird entschieden, welche Destinationen besucht werden, welche Sehenswürdigkeiten sich sonst noch in der Nähe des Reiseziels befinden, wo man was essen könnte und wo es preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten gibt.

Sucht man auf TripAdvisor nach «Schaffhausen», findet man überraschenderweise nur gerade vier Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten: die Burg [sic!] Radegg, die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh), die Bergtrotte Osterfingen und das Schwimmbad Beringen {TripAdvisor 2013b}. Zur Altstadt mit ihren 171 Erkern, den Stadtkirchen, den diversen Museen, der Rhybadi etc. bestehen keine Einträge. Der Munot, das Wahrzeichen der Stadt, hat zwar einen Eintrag, allerdings ist dieser – aus welchen Gründen auch immer – nicht der Stadt Schaffhausen zugeordnet.

Die Unsichtbarkeit der Schaffhauser Attraktionen auf TripAdvisor hilft sicher nicht, potentielle Besucher für einen Umweg nach Schaffhausen zu motivieren – und jene, die des Rheinfalls wegen in unseren Kanton kommen, wissen nicht, welche Attraktionen sie verpassen. Angesichts der Bedeutung von TripAdvisor frage mich, ob es nicht Sache von SchaffhauserLand Tourismus wäre, gemeinsam mit privaten Anbietern dafür zu sorgen, dass die Schaffhauser Attraktionen auf dieser Plattform sichtbar sind. Der Einwand, dass viele Informationen auf der offiziellen Website von SchaffhauserLand beziehungsweise auf den Websites von privaten Anbietern (z.B. Rhyfall-Mändli und den Hallen für neue Kunst) zur Verfügung stehen , ist nicht überzeugend, da es Aufgabe des Anbieters ist, die für die Reiseplanung notwendigen Informationen möglichst einfach – und möglichst dort, wo die potentiellen Besucher suchen – anzubieten.

Aus diesem Grund sollten die Schaffhauser Touristikanbieter dafür sorgen, dass

  • die Schaffhauser Attraktionen auf TripAdvisor zu finden sind,
  • die Adressen der Attraktionen richtig sind (was beispielsweise im Falle der Bergtrotte Osterfingen und des Schwimmbades Beringen nicht der Fall ist),
  • die Attraktionen ansprechend bebildert sind (vom Munot beispielsweise findet man auf TripAdvisor keine Bilder),
  • die Öffnungszeiten angegeben sind und regelmässig aktualisiert werden, und
  • die Websites oder Telefonnummern zur Kontaktaufnahme vorhanden sind.

Eine erhöhte und verbesserte Sichtbarkeit auf TripAdvisor würde voraussichtlich nicht nur dazu beitragen, dass Schaffhausen als Tourismusdestination besser – oder überhaupt – wahrgenommen würde, sondern auch wertvolle Feedbacks generieren, da die Besucher die von ihnen besuchten Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten bewerten und kommentieren können. Diese Feedbacks könnten und sollten dann der Verbesserung des Angebots dienen (z.B. Anpassung der Öffnungszeiten und Preise, deutlichere Beschilderung etc.). Wie eine gelungene Darstellung von Attraktionen in etwa aussehen könnte, zeigen die Beispiele der Zürcher oder der Luzerner Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten.

Von SchaffhauserLand Tourismus würde ich mir wünschen, dass sie die von ihnen selbst angebotenen Attraktionen – die Stadtführungen in Schaffhausen, in Stein am Rhein und am Rheinfall sowie ihre Erlebnisführungen – nicht nur auf ihrer Webseite, sondern auch auf TripAdvisor anführen. Zudem wäre es wünschenswert, dass SchaffhauserLand Tourismus mit dem ihm zur Verfügung stehenden Marketing-Fachwissen eine best-practice-Anleitung verfassen würde, eine Art «Hilfe zur Selbsthilfe», anhand derer auch private Anbieter ihre Angebote einfach und ansprechend präsentieren könnten; idealerweise würde SchaffhauserLand Tourismus den Touristikanbietern auch das qualitativ hochwertige Bildmaterial zur Nutzung zur Verfügung stellen.

Quellenverzeichnis

TripAdvisor (2013c). Über TripAdvisor. Abgerufen am 6. Januar 2013 von http://www.tripadvisor.de/pages/about_us.html.

TripAdvisor (2013b). Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten in Schaffhausen. Abgerufen am 6. Januar 2013 von http://www.tripadvisor.de/Attractions-g188071-Activities-Schaffhausen.html.

TripAdvisor (2013a). Datenblatt. Abgerufen am 6. Januar 2013 von http://www.tripadvisor.de/PressCenter-c4-Fact_Sheet.html.

Die Schaffhauser Kantonalbank als Damoklesschwert Oder: «jusqu’ici tout va bien» (II)

Zwar ist mir nicht bekannt, ob Kantonsrat Christian Ritzmann (JSVP/SH) erst durch den Post zur Schaffhauser Kantonalbank als Damoklesschwert Oder: «jusqu’ici tout va bien» (I) zur Formulierung seiner kleinen Anfrage angeregt worden ist, es ist aber ein erfreuliches Zeichen, dass sich die Legislative der von der Schaffhauser Kantonalbank ausgehenden Gefahr bewusst ist.

Im wesentlichen widergibt Ritzmanns {2012} kleine Anfrage die wichtigsten Punkte meines Posts: Die bedrohlichen Dimensionen eines allfälligen Staatsgarantiefalls, die gestiegene Eintretenswahrscheinlichkeit eines derartigen Falls und die von der Gewährung einer Staatsgarantie ausgehenden Marktverzerrungen.

Leider haben die hiesigen Medien die Steilvorlage für eine investigative Artikelserie über die mannigfaltigen Abhängigkeiten zwischen dem Kanton und der Staatsbank nicht verwertet. Und bis jetzt hat auch der Regierungsrat die von Ritzmann aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet.

In der Hoffnung auf eine breite öffentliche Diskussion bleibt das kritikasterblog an den neuesten Entwicklungen in dieser Frage dran.

Quellenverzeichnis

Ritzmann, C. (2012) Kleine Anfrage vom 2. August 2012: Staatsgarantie für die Schaffhauser Kantonalbank (SHKB). Abgerufen am 7. November 2012 von http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente_nicht_im_Formularpool/Parlament/KleineAnfragen/2012/KA_2012-23-f.pdf.

Die Schaffhauser Kantonalbank als Damoklesschwert Oder: «jusqu’ici tout va bien» (I)

In seiner Kolumne vom 16. Juni 2012 kritisiert Pentti Aellig die im Rahmen des Entlastungsprogramms ESH3 vorgeschlagenen stereotypen Sparmassnahmen und die ebenso stereotypen Reaktionen der Leserbriefschreiberschaft und der Sonderinteressenvertreter; weiter stellt Aellig fest, dass im Jahre 2011 4082 Voll- und Teilzeitbeschäftigte beim Kanton beschäftigt waren und mutmasst, dass dieselben Dienstleistungen auch von einer um 10 Prozent reduzierten Verwaltung erbracht werden könnten, was zu Einsparungen in der Höhe von 50 Millionen Franken führen würde {Aellig, 2012}.

Die Kritik am «Sparprogramm», das bei Lichte besehen nichts spart, sondern bestenfalls das Wachstum des Defizits etwas verlangsamt, ist sicherlich berechtigt und auch die Feststellung, dass der Verwaltungsapparat im Vergleich zu anderen Kantonen aufgebläht ist, ist zutreffend1. In der ganzen Diskussion um Wirtschaftslage, Defizite, Sparprogramme etc. werden aber geflissentlich die Augen verschlossen vor der wohl grössten Bedrohung des Kantons: der Schaffhauser Kantonalbank.

Staatsgarantie mit Steuerbefreiung

Die Schaffhauser Kantonalbank geniesst aufgrund des Gesetzes über die Schaffhauser Kantonalbank eine umfassende Staatsgarantie {Art. 4 Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank}; als selbständige Anstalt kantonalen öffentlichen Rechts {Art. 1 Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank} kommt die Kantonalbank zudem in den Genuss einer Steuerbefreiung {für den Bund: Art. 56 Bst. b Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; für den Kanton: Art. 62 Bst. b Gesetz über die direkten Steuern}.

Kosten für den Kanton

Müsste der Kanton Schaffhausen als Garant einspringen – was angesichts der imminenten Risiken2 wahrscheinlicher ist als auch schon – würde dies seine Mittel bei weitem übersteigen: Die Bilanzsumme der Schaffhauser Kantonalbank beträgt 4937 Millionen Franken {SHKB, 2012a, 1}, das (in Zukunft schwindende) Eigenkapital des Kantons Schaffhausen nur gerade 188 Millionen Franken {Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, 2012a, C150}.

Die Staatsgarantie erzeugt allerdings nicht erst im Konkursfall Lasten für den Kanton. Schon allein durch die Gewährung einer Sicherheit übernimmt der Kanton Eventualverbindlichkeiten, die das Rating und somit die Refinanzierungsmöglichkeiten und -kosten beeinflussen können {Piazza, 2010}.

Die Steuerbefreiung schliesslich führt dazu, dass dem Kanton Steuern entgehen: Für das Jahr 2006 wären dem Kanton Schaffhausen bei einer Steuerpflicht seiner Kantonalbank beachtliche 13.9 Millionen Franken zugeflossen {KPMG, 2007, 20}.3

Wettbewerbsverzerrung

Die Staatsgarantie – die von den Schaffhauser Kantonalbank wenig zurückhaltend beworben wird {SHKB, 2012b} – ist ein wettbewerbsverzerrender Vorteil, da Kunden suggeriert wird, dass das Geld bei der Schaffhauser Kantonalbank «sicherer» sei als bei anderen Banken, die nicht auf eine derartige Garantie zählen können.4 Zudem verzerrt eine Staatsgarantie den Wettbewerb auch durch zu tiefe Finanzierungskosten der begünstigten Bank und die explizite Staatsgarantie kann – wie die implizite Staatsgarantie bei too-big-to-fail-Banken – zu einem moral hazard führen.

Staatliche Garantien wirken sich aber nicht nur auf die Risiken der begünstigten Banken aus, sondern auch auf die Risikowahl ihrer Konkurrenz. Sowohl theoretische Überlegungen als auch empirische Evidenz deuten darauf hin, dass die kleineren Konkurrenten von too-big-to-fail-Banken ihren Wettbewerbsnachteil durch das Eingehen höherer Risiken zu kompensieren trachten {Birchler et al., 2010, 16 m.w.H.}.

Da die klassischen Performance-Kennzahlen (ROE, RAROC, cost/income ratio) auf dem Gewinn nach Steuern basieren, führt die Steuerbefreiung der Kantonalbank einerseits zu einem bedeutenden rechnerischen Vorteil und andererseits zu einer Erschwerung des Performance-Vergleichs {KPMG, 2007, 25}.

Was tun? Und warum wurde nichts getan?

Angesichts der Bedrohung, die durch das Damoklesschwert eines Staatgarantiefalls ausgeht, und angesichts der negativen Auswirkungen, die von der Gewährung einer Staatsgarantie ausgehen, fragt sich der geneigte Leser: Was tun? Und warum wurde nichts getan?

Diese Fragen sollen in einem nächsten Blog beantwortet werden – es sei denn die Beiträge der investigativen Tagespresse kämen diesem Unterfangen zuvor.

Fussnoten

1 Im Kanton Schaffhausen kommen 84.8 Angestellte der öffentlichen Hand auf 1000 Berufstätige, im viel effizienteren Kanton Zug sind es nur 55.5 {BADAC, 2012}. Im Entlastungsprogramm ESH3 wird übrigens als Massnahme 73 die BADAC-Beteiligung gekündigt, womit derartige Vergleiche in Zukunft wohl nicht mehr möglich sein werden – gespart werden mit dieser Massnahme sagenhafte 2000 Franken {Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, 2012b, 19}.
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2 Die traditionell stark im Retailgeschäft tätigen Kantonalbanken wären vom Platzen der Immobilienblase oder einer Konjunkturabkühlung besonders stark betroffen {«Kantonalbanken leben gefährlich»}.
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3 Diese Zahl ist aber cum grano salis zu nehmen: (1) war das Jahr 2006 ein ausgezeichnetes Geschäftsjahr der Schaffhauser Kantonalbank {KPMG, 2007, 24}; (2) solange der Kanton Alleineigentümer der Kantonalbank ist, spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob ihm der Gewinn in Form von Ausschüttungen oder in Form von Steuern zufliesst {KPMG, 2007, 20}; (3) wenn sich die Steuereinnahmen des Kantons erhöhen, reduzieren sich möglicherweise die Auszahlungen aus dem NFA; (4) hinzu kämen aber der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent {Art. 196 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer} und für die Sitzgemeinde die Gemeindesteuer {Art. 193 ff. Gesetz über die direkten Steuern}.
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4 Die Diskussion der «Sicherheit» von Bankkonti in Zeiten des fractional-reserve banking soll nicht hier vertieft werden.
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Quellenverzeichnis

Aellig, P. (2012). Der USM-Haller-Kanton. Schaffhauser Nachrichten, 151(138), S. 19. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.aellig.ch/?p=234.
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BADAC (2012). Zentralverwaltungsquote (NOGA 2008): VZS p. 1000 Berufstätige. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.badac.ch/db/db.php?abs=canton_x&code=Cs3.12eN08MATIC&annee=max&arg=&lang=De.
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Birchler, U., Festl-Pell, D., Hegglin, R. und Nyborg, I. (2010). Faktische Staatsgarantie für Grossbanken: Gutachten erstellt im Auftrag der SP Schweiz. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.bf.uzh.ch/pdf/UZH-Schlussbericht_Faktische-Staatsgarantie-fuer-Grossbanken_2010-07-08.pdf.
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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.admin.ch/ch/d/sr/6/642.11.de.pdf.
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Gesetz über die direkten Steuern vom 20. März 2000. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_6/641.100.pdf.
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Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank vom 31. Januar 1983. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_9/951.100.pdf.
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Kantonalbanken leben gefährlich. Finanz und Wirtschaft, 85(24), S. 5. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://epaper.fuw.ch/front/download_singlepage/19818.
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KPMG (2007). Wenn alle Kantonalbanken Steuern bezahlen würden…. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.presseportal.ch/de/showbin.htx?id=100007134&type=document&action=download&attname=3GzD_Kantonalbanken_DES.pdf.
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Piazza, D. (2010). Was soll die Staatsgarantie kosten?. Finanz und Wirtschaft, 84(58), S. 21. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://blog.hslu.ch/ifz/files/2010/08/Was-darf-die-Staatsgarantie-kosten.pdf.
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Regierungsrat des Kantons Schaffhausen (2012a). Geschäftsbericht Kanton Schaffhausen 2011. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/Finanzverwaltung/GB_2011.pdf.
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Regierungsrat des Kantons Schaffhausen (2012b). Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Entlastung des Staatshaushaltes (ESH3). Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente_nicht_im_Formularpool/Regierung/Vorlagen/2012/2012-054.pdf.
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SHKB (2012a). Auszug aus dem Geschäftsbericht. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.shkb.ch/assets/div_downloads/2012_03_19_Handout_Zahlen.pdf.
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SHKB (2012b). Staatsgarantie & Einlegerschutz. Abgerufen am 18. Juni 2012 von http://www.shkb.ch/staatsgarantie-einlegerschutz/.
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Nachtrag zum FlexTax-Magazin

Mit Genugtuung hat der Bloggende feststellen dürfen, dass er mit seiner Unzufriedenheit mit dem FlexTax-Magazin (vgl. den Post «Werbung für Monopolisten») nicht allein zu sein scheint. Unter dem Titel «Weniger Nina Burri wäre mehr Information» wurde in den heutigen Schaffhauser Nachrichten ein Leserbrief zum FlexTax-Magazin veröffentlicht. In ihrer Zusendung kritisieren Rudolf W. und Elisabeth Fankhauser aus Neunkirch die Allgegenwärtigkeit von Nina Burri, des neuen «Gesichts» des Tarifverbundes, und den äusserst mageren Informationsgehalt der farbigen Kundenzeitschrift.

Im Leserbrief heisst es: «Wenn wir etwas in einer Broschüre eines Tarifverbundes suchen, welcher ab dem 1. Juni zum Teil deutlich höhere Tarife bei gleichem Angebot verlangt, dann sind es die Tarife. Der Informationsgehalt ist aber ausser auf den Seiten 5, 6 und 7 gleich null! Das mag ein gutes Geschäft für die Werbefirma und Nina Burri gewesen sein. 3 von 16 Seiten haben gerade einmal 18,75 Prozent Informationsgehalt. […] Die Verantwortlichen sollten über die Bücher gehen und das nächste Mal eine Broschüre mit 81.25 Prozent Informationsgehalt und 18.75 Prozent Werbung gestalten. Diese dürfte dann deutlich weniger umfangreich sein und auch weniger kosten. Die Ausgabe 1/12 ist bis auf die Seiten 5,6 und 7 bereits in der Altpapiersammlung» {Fankhauser und Fankhauser, 2012}.

Quellenverzeichnis

Fankhauser, R. W. und Fankhauser, E. (2012). Weniger Nina Burri wäre mehr Information. Schaffhauser Nachrichten, 151(135), S. 2. Abgerufen am 13. Juni 2012 von http://www2.shn.ch/?rub=news&page=detail&detail=321747.
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Werbung für Monopolisten

Vor kurzem flatterte – wie auch allen anderen Haushalten der Region Schaffhausen – die Erstausgabe des FlexTax-Magazins ins Haus. Das durchgängig farbige und grosszügig bebilderte Magazin informiert über die Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung des integralen Tarifverbunds zum 1. Juni 2012 und bietet einen Ausblick auf die Einführung des Halbstundentakts nach Zürich; zudem wird Nina Burri – eine Kontorsionistin, die durch die Sendung «Das grösste Schweizer Talent» zu einiger Bekanntheit gelangte – als das neue «Gesicht» des Tarifverbundes vorgestellt.

Es stellen sich nun aber folgende grundsätzliche Fragen: (1) Muss der FlexTax-Tarifverbund Werbung machen und (2) was kostet diese Kampagne?

1. Muss der FlexTax-Tarifverbund Werbung machen?

Für auf dem freien Markt tätige Unternehmen haben Kundenzeitschriften – trotz des üblicherweise eher geringen Informationsgehalts – ihre Berechtigung, dienen sie doch der Verkaufsförderung, der Imagebildung und dem Aufbau einer Kundenbindung bzw. der Kundenpflege {Quelle: Wikipedia | Kundenzeitschrift}.

Monopolisten hingegen sind in der vergleichsweise komfortablen Lage, dass sie sich um ihre Kunden nicht zu bemühen brauchen. Die Kunden kaufen die vom Monopolisten hergestellten Produkte und Dienstleistungen unabhängig vom Image des Monopolisten; der Aufbau einer Kundenbeziehung ist nicht notwendig, da die Kunden in Ermangelung eines Konkurrenten zur «Treue gezwungen» sind.

Da der FlexTax-Tarifverbund im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der Region Schaffhausen als subventionierter Monopolist wirtschaften kann, besteht nach den obenstehenden Ausführungen keinerlei Bedarf an Werbemassnahmen wie dem FlexTax-Magazin.

2. Was kostet diese Kampagne?

Ein echter Kritikaster ist natürlich besonders an den Kosten interessiert. Aus diesem Grund habe ich versucht, die Kosten des FlexTax-Magazins zu berechnen.

Meine «Back-of-the-envelope-Berechnung» ergab folgende Posten:

  • Allein für die Druckkosten der 50.000 16-seitigen, farbigen, gehefteten A4-Broschüren würden bei einem Anbieter wie beispielsweise «Onlinedruck.ch» rund 35.000 SFr. fällig {Quelle: Onlinedruck.ch | Offerte}.
  • Der Massenversand der B-Post-Grossbriefe an rund 50.000 Haushalte schlägt mit 47.500 SFr. zu Buche {Quelle: Post | Preise B-Post-Massensendungen}.
  • Dazu dürften nicht unerhebliche weitere Kosten für Layout, Texte, Bilder etc. kommen.

Gemäss den Angaben in der Zeitschrift öV-Info {Quelle: VÖV | öV-Info} schaltet der Tarifverbund zudem Werbetafeln im Schaffhauser Fernsehen (ab 500 SFr. pro Woche {SHf | Preise und Leistungen 2012}), Plakate F4 (1.700 SFr. pro Woche {Quelle: APG | Preise und Konditionen Wo 27–52}), Plakate F12 (4.700 SFr. pro Woche {Quelle: APG | Preise und Konditionen Wo 27–52}), Hängekartons in den Fahrzeugen (1.452 SFr. pro Woche {Quelle: APG Traffic | Innenformate}) und Trafficboards auf den Fahrzeugen (3.000 SFr. pro Monat {Quelle: APG Traffic | Aussenformate}).

Fazit

Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons Schaffhausen {Quelle: sh.ch | Finanzplan 2012–2015} und den vorgeblichen Schwierigkeiten schmerzlose Sparmöglichkeiten zu finden, drängt sich die Frage auf, weshalb für derartige Werbekampagnen Geld vorhanden ist. Und die FlexTax-Geschäftsführung sollte sich fragen, ob man die Kundschaft nicht besser mit gutem Service und günstigen Preisen zufriedengestellt und für ihre «Zwangstreue» belohnt hätte.