Zweite Zwischenbilanz zur Petition gegen «Madame Etoile» und der Beanstandung von «Jeder Rappen zählt»

Im Post vom 5. Januar 2013 berichtete das kritikasterblog über den Start einer Petition zur Absetzung der Horoskop-Sendung «Madame Etoile» und der Einreichung einer Beanstandung bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz betreffend die Sendungen im Rahmen Spendensammlungsaktion «Jeder Rappen zählt»; im Post vom 21. Januar 2013 veröffentlichte das kritikasterblog eine erste Zwischenbilanz. Mittlerweile haben beide Vorstösse ihr jeweiliges (Zwischen-)Ziel erreicht.

Petition gegen «Madame Etoile» erreicht das Unterschriftenziel

Am 28. Januar twitterte David Herzog das Erreichen des Unterschriftenziels von 1000 Unterschriften.

Wie es in der Petition heisst, wird Petitionär Andreas Kyriacou nun SRF-Direktor Rudolf Matter über den Verlauf der Petition in Kenntnis setzen und ihn auffordern, «die Sendung mit ‹Madame Etoile› unverzüglich einzustellen und generell darauf zu verzichten, in Sendungen den RTVG-Bildungsauftrag mit der Propagiererung von Aberglauben zu unterlaufen» {Activism 2013}.

Für den Fall, dass für die Begründung der Petition weiteres Beweismaterial für die Verquickung von Unterhaltung und Esoterik beim SRF benötigt würde, sei an dieser Stelle auf den jüngsten Schlussbericht der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz verwiesen. In der beanstandeten Sendung vom 31. Dezember 2012 «prophezeite die Kartenlegerin der Zuhörerin, dass sie 2013 vielleicht für kurze Zeit ins Spital müsse, dass ihr jedoch im Jahr 2014 möglicherweise ein langer Aufenthalt im Krankenhaus bevorstehe» {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013a}. In ihrer Antwort anerkannte Heidi Hungerer, publizistische Leiterin von Radio SRF 1, dass mit der beanstandeten Sendung «eine Grenze überschritten [wurde], weil während der ganzen Unterhaltungs-Sendung diese Art der Prognostik natürlich [sic!] weder kritisch hinterfragt noch über sie informiert» worden sei {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013a}. Allerdings beharrt Frau Hungerer – mit Unterstützung von Ombudsmann Achille Casanova – darauf, dass Wahrsagerei auch weiterhin sehr wohl ein Thema für Radio SRF 1 sein könne {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013a}.

Wenig überzeugender Schlussbericht zur Beanstandung von «Jeder Rappen zählt»

Mittlerweile liegt auch der Schlussbericht zu der von Philippe Wampfler {2012} eingereichten Beanstandung von «Jeder Rappen zählt» vor.

Philippe Wampfler {2013} fasst die wesentlichen Argumente von Robert Ruckstuhl, Programmleiter Radio SRF, wie folgt zusammen:

  1. JRZ trage zur Meinungsbildung über «menschliche Notlagen in aller Welt» bei.
  2. Die Glückskette verteile die Gelder an Hilfswerke weiter, diese würden deshalb nicht konkurrenziert.
  3. Sendungen zu Sammelaktionen der Glückskette gehörten seit Jahrzehnten zum Programm von SRF, JRZ thematisiert eine «‹vergessene› Katastrophe».
  4. Schleichwerbung könne nicht vorliegen, weil weder eine Gewinnorientierung vorliege, noch eine Einflussnahme auf die redaktionelle Selektion der Spenderinnen und Spender vorgenommen werden könne, die im Programm genannt werden.

Diese Argumentation überzeugt nicht. Herr Ruckstuhl behauptet, dass eine Konkurrenzierung von Hilfswerken durch «Jeder Rappen zählt» ausgeschlossen sei, da die Glückskette selbst keine Hilfsprojekte durchführe, sondern die gesammelten Gelder an jene Hilfswerke weiterleite, deren Projekte bei der Glückskette eingereicht und von dieser gutgeheissen worden sind {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013b}. Dabei unterschlägt Herr Ruckstuhl allerdings, dass Hilfswerke, deren Projekte – aus welchen Gründen auch immer – nicht von der Glückskette akkreditiert worden sind, ausgerechnet in der ertragsreichen Vorweihnachtszeit in ihrem Wettbewerb um Aufmerksamkeit und knappe, d.h. nicht unerschöpfliche, Spendenbudgets sehr wohl konkurrenziert werden.

Mit dem Hinweis, dass «Jeder Rappen zählt» in der Tradition der Spendenaufrufe nach aktuellen Katastrophen stehe und dass eine Sendung wie  «Jeder Rappen zählt» deshalb unter dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) zulässig sei, unterschlägt Herr Ruckstuhl, dass – wie bereits im Post vom 21. Januar 2013 erwähnt – gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) explizit nur «kurze [eigene Hervorhebung] Spendenaufrufe für gemeinnützige Organisationen» nicht als Werbung gelten. In der Annahme, dass ein sechstägiger Spendenaufruf nicht als kurz qualifiziert werden kann, folgt e contrario aus Art. 11 Abs. 1 Bst. d RTVV, dass «Jeder Rappen zählt» als Werbung gilt. Eine sechstägige Dauerwerbesendung wie «Jeder Rappen zählt» ist aber gemäss Art. 11 Abs. 2 RTVG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Bst. RTVV nicht zulässig, da «Werbespots […] höchstens 15 Prozent der täglichen Sendezeit und höchstens zwölf Minuten innerhalb einer natürlichen vollen Stunde beanspruchen» dürfen. Zudem verletzt «Jeder Rappen zählt» voraussichtlich auch Bestimmungen zur Erkennbarkeit der Werbung in Art. 12 Abs. 1 Bst. RTVV und zur Einfügung der Werbung in Art. 18 Abs. 1 Bst. RTVV.

Und die Behauptung von Herrn Ruckstuhl, dass die Auswahl der am Sender genannten Spender ausschliesslich nach journalistischen Kriterien getroffen werde {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013b}, wird selbst durch den Ombudsmann erheblich in Frage gestellt. Dieser hält nämlich in seiner Stellungnahme fest, dass «zu den journalistischen Kriterien […] auch die Höhe der Spende selber» gehöre und dass eine Firma oder eine Institution, die einen fünfstelligen Betrag spende, «sicher auf eine durchaus willkommene Erwähnung am Radio und Fernsehen zählen» könne {Ombudsstelle SRG Deutschschweiz 2013b}.

Für eine Beschwerde bei der unabhängigen Beschwerdeinstanz nach Art. 94 ff. RTVG sucht Herr Wampfler noch 20 Mitstreiter.

Quellenverzeichnis

Activism (2013). SRF soll Scharlataneriepropaganda beenden. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://www.activism.com/de_CH/petition/srf-soll-scharlataneriepropaganda-beenden/41559.

Ombudsstelle SRG Deutschschweiz (2013b). Schlussbericht zur Beanstandung von «Jeder Rappen zählt». Abgerufen am 4. Februar 2013 von https://phwampfler.files.wordpress.com/2013/02/jrz-entscheid-ombudsstelle.pdf.

Ombudsstelle SRG Deutschschweiz (2013a). Kartenlegerin auf Radio SRF 1 in der Silvesternacht – Sendeverantwortliche entschuldigt sich. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://www.srgd.ch/ueber-uns/ombudsstelle/beanstandungen/detail/news/2013/01/31/27870-kartenlegerin-auf-radio-srf-1-in-der-silvesternacht-sendeverantwortliche-entschuldigt-sich/.

Wampfler, P. (2013). JRZ: Entscheid der Ombudsstelle. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2013/02/04/jrz-entscheid-der-ombudsstelle/.

Wampfler, P. (2012). JRZ: Beanstandung bei der Ombudsstelle von SRF. Abgerufen am 4. Februar 2013 von http://philippe-wampfler.com/2012/12/23/jrz-beanstandung-bei-der-ombudsstelle-von-srf/.

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